In Baden-Württemberg regelt das ‚Feuerwehrgesetz‘ das Feuerwehrwesen. Demnach ist die Feuerwehr eine gemeinnützige der Nächstenhilfe dienende Einrichtung, die jede Gemeinde entsprechend leistungsfähig aufzustellen und zu unterhalten hat. Die Feuerwehr ist kein Verein.
Die Aufgaben sind im Feuerwehrgesetz festgelegt: es sind bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ferner kann die Feuerwehr durch die Gemeinde beauftragt werden mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der Brandsicherheitswache.
Die FF Krauchenwies ist eine rein Freiwillige Feuerwehr, in der sich Bürger ehrenamtlich engagieren. Sie untersteht als organisatorischer Oberleitung dem Bürgermeister. Der Feuerwehrkommandant ist der Leiter der Feuerwehr. Die Gemeinde Krauchenwies verfügt über sechs Einsatzabteilungen: Krauchenwies, Ablach, Bittelschieß, Ettisweiler, Göggingen und Hausen a. A. Insgesamt sind 190 Feuerwehrleute aktiv. Werktags zur Arbeitszeit ist die Kräfteverfügbarkeit geringer. Deshalb sind wir jederzeit über neue Kameraden/-innen froh und nehme jede Verstärkung gerne an.
Darüber hinaus sind in fast allen Teilorten Jugendfeuerwehren vorhanden, sowie teilweise auch Altersabteilungen (ca. 30 Mann). Der Jugendfeuerwehr der Gesamtgemeinde gehören ca. 50 Jugendliche an. In Krauchenwies sind dies derzeit ca. 15 Jungen und Mädchen im Alter von 10 – 18 Jahren.